Textsammlung zum 13.12.2025

Polizeiliche Straffreiheit
Exemplarisch für Straffreiheit der Polizei in Hamburg steht der G20-Gipfel. Von insgesamt 169 Verfahren gegen Polizeikräfte, darunter 133 wegen Körperverletzung im Amt, wurden mittlerweile fast alle eingestellt. Im Jahr 2021 gab es 2790 Ermittlungsverfahren gegen Polizist*innen wegen rechtswidriger Gewaltausübung - doch in über 90 Prozent der Fälle werden die Verfahren eingestellt. Nur in etwa zwei Prozent erhebt die Staatsanwaltschaft überhaupt Anklage. Die Dunkelziffer liegt dabei deutlich höher. Die meisten Betroffenen müssen mit weiterer Repression rechnen, wenn sie erlebte Diskriminierung oder Gewalt zur Anzeige bringen. Und selbst wenn es zu einer Anzeige kommt: Die Ermittlungen führen wieder Polizist*innen. Hinzu kommen zahlreiche weitere „Einzelfälle“ - von der Weitergabe sensibler Informationen an Faschist*innen über rassistische Chatgruppen bis hin zum „Verschwinden“ von Waffen und Munition. Wer nicht aktiv beteiligt ist, deckt die anderen. Und selbst wenn es einmal zu einem Verfahren kommt, wird dieses meist eingestellt.
Täter*innen in Uniform können sich auf Straffreiheit verlassen.